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Vollmacht

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Vollmacht

zur Vertretung in Steuersachen mit Empfangsvollmacht

Der Steuerberater Roger Schimanski, Aarstraße 257, 65623 Zollhaus/Nassau wird hiermit ermächtigt, mich in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten im Sinne des § 1 StBerG zu vertreten, Erklärungen und Meldungen im elektronischen Wege abzugeben, sowie Einblick in die Steuerkonten zu nehmen.

Die Vollmacht ermächtigt zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art, insbesondere vor Finanz- und Verwaltungsbehörden, Städten und Gemeinden.

Daneben berechtigt sie zur Vornahme von Prozesshandlungen aller Art in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (§ 62 FGO) und den Verwaltungsgerichten.

Sie umfasst insbesondere die Ermächtigung

  • zur Stellung von Anträgen in außergerichtlichen und gerichtlichen Haupt-, Vor-, Neben- und Folgeverfahren;
  • zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht;
  • zur Erledigung des Rechtsstreits oder von außergerichtlichen Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.

Im Rechtsbehelfsverfahren ermächtigt die Vollmacht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen jeder Art, insbesondere bei der Wiederaufnahme des Verfahrens, im Verfahren zur Festsetzung zu erstattender Aufwendungen, im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung, im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung und im Zwangsvollstreckungsver- fahren sowie zur Empfangnahme von Geld, Sachen und Urkunden sowie von zu erstattenden Kosten. Der Bevollmächtigte ist befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegenzunehmen.

Der Bevollmächtigte ist befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegenzunehmen.

Die Vollmacht umfasst auch die Vertretung und Verteidigung in Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren, sowie die Einsichtnahme von Dritten zwecks Prüfung (z.B. durch die Dt. Rentenversicherung), soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.

Die Vollmacht erstreckt sich ferner auf den Empfang und die Entgegennahme von Steuerbescheiden, Mahnungen und sonstigen Verwaltungsakten; diese sind dem Bevollmächtigten bekannt zu geben. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Abschriften anzufordern.

Andere Mitteilungen jeder Art, insbesondere Rechtsbehelfsentscheidungen und gerichtliche Mitteilungen jeder Art, sind dem Bevollmächtigten zuzustellen.

Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten (Finanz- und Verwaltungsbehörden, Gerichte der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) nicht schriftlich angezeigt worden ist.

Zollhaus, den:*
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